Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B-Dienstleistungen
KW AUTOMATION • Version: Juli 2026 • Stand: 20.09.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Zusammenarbeit zwischen KW Automation und seinen Geschäftskunden im Bereich Prozessanalysen, Automatisierung, Systemintegrationen, KI-gestützter Lösungen sowie – sofern gesondert vereinbart – Abonnement- und Supportleistungen.
§ 1Geltungsbereich und Charakter der B2B-Leistungen
1.1 Die Leistungen von KW Automation werden ausschließlich gegenüber Unternehmern und anderen Stellen erbracht, die den Vertrag im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit abschließen.
1.2 KW Automation erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Analyse von Geschäfts- und Organisationsprozessen
- Effizienzanalysen, einschließlich System 95
- Konzeption und Umsetzung von Automatisierungen
- Erstellung und Konfiguration von Workflows
- Integration von ERP-, CRM-, TMS- und Buchhaltungssystemen
- API-Integrationen
- Automatisierungen mit n8n, Make, Zapier und anderen Tools
- KI-gestützte Lösungen
- automatisierte Dokumentenverarbeitung und -klassifikation
- Automatisierung des Kundenservice
- Automatisierung von HR-Prozessen
- Reporting- und Analyse-Lösungen
- Human-in-the-Loop-Lösungen
- technische und prozessbezogene Beratung
- Implementierung von Produktionsumgebungen
- Wartung und Support implementierter Lösungen
1.3 Der konkrete Leistungsumfang eines Projekts ergibt sich aus dem Angebot, der Bestellung, dem Projektvertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung der Parteien.
1.4 Diese AGB legen nicht automatisch den detaillierten Umfang jedes Projekts fest. Funktionsumfang, Realisierungszeitraum, Vergütung, Abnahmekriterien und Supportumfang können individuell vereinbart werden.
1.5 Abonnementleistungen, Wartung und laufender technischer Support sind optional und werden nur erbracht, wenn sie gesondert bestellt oder vereinbart wurden.
§ 2Vertragsschluss und Vertragsdokumente
2.1 Ein Vertrag zwischen KW Automation und dem Kunden kann insbesondere zustande kommen durch:
- Unterzeichnung eines Vertrags
- Annahme eines Angebots
- Annahme einer Bestellung
- dokumentierte Annahme der Projektbedingungen
- sonstige eindeutige Vereinbarung der Vertragsbedingungen
2.2 Je nach Projekt können folgende Dokumente Bestandteil der Zusammenarbeit sein:
- Angebot
- Projektvertrag
- diese AGB
- SLA
- DPA/AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)
- Sicherheitsanhang
- NDA
- technische Spezifikation
- Abnahmedokument
2.3 Bei Widersprüchen zwischen einer individuellen Vereinbarung oder einem Angebot und diesen AGB gehen die individuellen Vereinbarungen vor.
§ 3Leistungsumfang und Projektdurchführung
3.1 KW Automation führt das Projekt gemäß dem vereinbarten Umfang durch.
3.2 Der Projektumfang kann insbesondere umfassen:
- Prozessanalyse
- Erstellung der Lösungsarchitektur
- Konfiguration von Automatisierungen
- Systemintegration
- API-Konfiguration
- Konfiguration von KI-Modellen
- Erstellung von Workflows
- Tests
- Produktivsetzung
- Dokumentation
- Schulung oder Übergabe der Lösung
3.3 Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können eine zusätzliche Vergütung und Terminabstimmung erfordern.
§ 4Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, KW Automation alle Informationen und Zugänge zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts erforderlich sind.
4.2 Der Kunde ist verantwortlich für:
- die Richtigkeit der bereitgestellten Daten
- die Rechtmäßigkeit der übermittelten Daten und Materialien
- das Vorhandensein erforderlicher Lizenzen
- die Rechte an den genutzten Systemen
- die Erteilung der erforderlichen Berechtigungen
- die rechtzeitige Übermittlung der für die Projektdurchführung erforderlichen Informationen
4.3 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner für die Zusammenarbeit im Projekt.
4.4 Fehlen erforderliche Daten, Zugänge oder Entscheidungen auf Kundenseite und wird dadurch die Projektdurchführung behindert, kann sich der Realisierungszeitraum entsprechend verlängern.
§ 5Änderung des Projektumfangs
5.1 Verlangt der Kunde Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, kann KW Automation eine zusätzliche Kalkulation vorlegen.
5.2 Umfangsänderungen können insbesondere betreffen:
- neue Integrationen
- neue Systeme
- neue Workflows
- zusätzliche Funktionen
- zusätzliche KI-Modelle
- Architekturänderungen
- Datenmigrationen
- zusätzliche Tests
- zusätzliche Umgebungen
5.3 Zusätzliche Leistungen werden nach Annahme durch den Kunden erbracht, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
§ 6Abnahme
6.1 Sieht das Projekt eine Abnahme vor, stellt KW Automation dem Kunden die Lösung oder einen definierten Teil zur Prüfung zur Verfügung.
6.2 Der Kunde kann begründete Einwände hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem vereinbarten Umfang geltend machen.
6.3 KW Automation behebt begründete Abweichungen, die vom Projektumfang erfasst sind.
6.4 Detaillierte Abnahmekriterien können im Angebot, Projektvertrag oder in der technischen Spezifikation festgelegt werden.
§ 7Vertraulichkeit
7.1 KW Automation verpflichtet sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Leistungserbringung erhaltenen Informationen des Kunden.
7.2 Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere technische, kommerzielle, finanzielle, organisatorische, prozessbezogene, kundenbezogene, systembezogene, infrastrukturbezogene, sicherheitsrelevante und strategische Informationen.
7.3 Nicht vertraulich sind Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind,
- KW Automation bereits vor der Übermittlung rechtmäßig bekannt waren,
- von einem Dritten rechtmäßig erlangt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
7.4 Schließen die Parteien eine gesonderte NDA ab, gelten deren Regelungen ergänzend.
§ 8Zugang zu Kundensystemen
8.1 Der Zugang zu Systemen des Kunden erfolgt ausschließlich im für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Umfang.
8.2 KW Automation wendet das Prinzip der geringstmöglichen Rechte an, soweit die technischen Möglichkeiten des jeweiligen Systems dies zulassen.
8.3 Soweit technisch möglich, können individuelle Konten, eingeschränkte Rollen, MFA, Tokens, API-Schlüssel oder zeitlich befristete Zugänge eingesetzt werden.
8.4 Nach Projektende können die Zugänge von KW Automation entfernt oder deaktiviert werden, sofern kein weiterer Zugang für vereinbarte Leistungen erforderlich ist.
§ 9Datenschutz
9.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
9.2 Verarbeitet KW Automation im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA/AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
9.3 Technische und organisatorische Maßnahmen können in einem gesonderten Anhang geregelt werden.
9.4 Diese AGB ersetzen keinen erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 10Künstliche Intelligenz
10.1 KW Automation kann im Rahmen der Leistungen KI-Lösungen einsetzen.
10.2 Je nach Projekt können insbesondere Sprachmodelle, generative Modelle, Klassifikationsmodelle, OCR, Datenextraktionssysteme, Dokumentenanalysesysteme und andere KI-Lösungen eingesetzt werden.
10.3 Es können kommerzielle API-Schnittstellen von KI-Anbietern genutzt werden.
10.4 Die Auswahl des konkreten Anbieters und Modells hängt von den Projektanforderungen, Funktionalität, Sicherheit, Kosten und Datenschutzanforderungen ab.
10.5 KW Automation gibt keine generelle Garantie ab, dass jeder KI-Anbieter und jeder genutzte Endpoint identische Datenaufbewahrungsregeln bietet.
10.6 Wurde für eine konkrete Leistung Zero Data Retention (ZDR) vereinbart, gilt dies nur für die Services, Modelle, Endpoints und Konfigurationen, für die ZDR tatsächlich gilt.
10.7 KW Automation verwendet Kundendaten nicht zum eigenen Training öffentlich verfügbarer KI-Modelle.
10.8 Externe KI-Anbieter unterliegen eigenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzregelungen.
10.9 KI-Systeme können unvollständige, ungenaue oder prüfungsbedürftige Ergebnisse erzeugen.
10.10 Soweit der Prozesscharakter es erfordert, sollten KI-generierte Ergebnisse vor Handlungen mit wesentlichen geschäftlichen, rechtlichen oder finanziellen Auswirkungen einer menschlichen Kontrolle unterzogen werden.
§ 11Human-in-the-Loop
11.1 Je nach Projekt kann die Automatisierung einen menschlichen Kontrollmechanismus enthalten.
11.2 Die Kontrolle kann insbesondere Approve, Reject oder Needs Further Verification umfassen.
11.3 Art und Umfang der menschlichen Kontrolle ergeben sich aus der Spezifikation der jeweiligen Lösung.
§ 12Infrastruktur und externe Anbieter
12.1 Die Implementierung kann erfolgen:
- in der Infrastruktur des Kunden
- auf einem Server des Kunden
- auf einer isolierten Cloud-Instanz
- in der Infrastruktur von KW Automation
- in einer anderen vereinbarten Umgebung
12.2 Je nach Projekt können externe Anbieter für Infrastruktur, Hosting, Cloud, Datenbanken, APIs, KI oder Kommunikation eingesetzt werden.
12.3 Die Wahl der Infrastruktur hängt von den Anforderungen des konkreten Projekts ab.
12.4 Sofern das Projekt eine bestimmte Verarbeitungsort-Anforderung stellt, ist die entsprechende Umgebung in der Projektdokumentation festzulegen.
§ 13Abonnementleistungen und SLA
13.1 KW Automation kann Abonnementleistungen anbieten, insbesondere Wartung, Monitoring, technischen Support, Incident-Handling, Updates, Fixes, im Abonnement enthaltene Anpassungen, Beratungen sowie definierte Verfügbarkeits- oder Reaktionszeiten.
13.2 Abonnementleistungen sind nicht für jeden Kunden verpflichtend. Sie können als gesonderte Leistung gebucht werden.
13.3 Der genaue Umfang einer gebuchten Abonnementleistung ergibt sich aus dem Angebot oder dem Abonnementvertrag.
13.4 Detaillierte Support-Level, Reaktionszeiten, Verfügbarkeit, Prioritäten und Incident-Handling regelt das jeweilige SLA.
13.5 Das SLA ist ein gesonderter Anhang oder Bestandteil des Angebots, sofern vereinbart.
13.6 Ohne gebuchte Abonnementleistung oder SLA sind laufende Wartung und definierte Reaktionszeiten nicht automatisch im Preis der Basisleistung enthalten.
13.7 Änderungen durch externe Anbieter (insbesondere API-Änderungen, KI-Modelle, ERP-/CRM-Systeme) können zusätzliche Leistungen erfordern, sofern sie nicht vom gebuchten SLA erfasst sind.
§ 14Urheberrechte und geistiges Eigentum
14.1 Vom Kunden bereitgestellte Daten und Materialien verbleiben unter der Kontrolle des Kunden bzw. des berechtigten Rechteinhabers.
14.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die Rechte oder Lizenzen an den projektspezifischen Ergebnissen gemäß den im Angebot oder Projektvertrag geregelten Bedingungen.
14.3 Der Rechteumfang kann insbesondere projektspezifische Workflows, Konfigurationen, Skripte, Code, Integrationen und Dokumentation umfassen.
14.4 Rechte an bereits bestehenden und von KW Automation genutzten Elementen gehen nicht automatisch auf den Kunden über.
14.5 Dies betrifft insbesondere Bibliotheken, Frameworks, Templates, Methoden, Know-how, wiederverwendbare Komponenten, die Sidecar-Architektur, KW Automation Core-Komponenten, Tools, Open-Source-Elemente und Komponenten Dritter.
14.6 KW Automation behält sich vor, eigenes allgemeines Know-how und wiederverwendbare Komponenten in anderen Projekten zu nutzen, unter Wahrung der Vertraulichkeit der Kundeninformationen.
§ 15Software und Leistungen Dritter
15.1 Ein Projekt kann Software, APIs, Bibliotheken, Cloud-Dienste und andere Komponenten Dritter nutzen.
15.2 Solche Komponenten können eigenen Lizenz- oder Nutzungsbedingungen unterliegen.
15.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen der in seiner Umgebung genutzten Dienste oder Software verantwortlich, soweit sich diese Pflicht aus der jeweiligen Lizenz oder dem Dienst ergibt.
§ 16Haftung und technische Einschränkungen
16.1 KW Automation erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt.
16.2 Die Funktionsfähigkeit einer Automatisierung kann von Eingangsdaten, Kundensystemen, APIs, externen Diensten, Infrastruktur, Cloud-Diensten, KI-Anbietern und Kundenkonfigurationen abhängen.
16.3 Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen externer Dienste können die Funktion der implementierten Lösung beeinflussen.
16.4 KW Automation garantiert keinen vollständigen Fehlerausschluss oder die ununterbrochene Verfügbarkeit aller Elemente der Lösung, sofern bestimmte Parameter nicht ausdrücklich im Vertrag oder SLA zugesichert wurden.
16.5 Keine Regelung dieser AGB schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach geltendem Recht unzulässig ist.
§ 17Backup und Wiederherstellung
17.1 Der Umfang von Backups hängt von der Umgebung ab, in der die Lösung implementiert wurde.
17.2 Ist das Backup Bestandteil der Leistung, werden Häufigkeit, Aufbewahrung und Wiederherstellungsverfahren im Angebot, SLA oder Projektvertrag geregelt.
17.3 Läuft die Lösung in der Infrastruktur des Kunden, kann die Verantwortung für Backups dieser Infrastruktur beim Kunden verbleiben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 18Beendigung der Zusammenarbeit
18.1 Nach Projekt- oder Leistungsende kann KW Automation eigene Zugänge zu Kundensystemen entfernen, sofern kein weiterer Zugang erforderlich ist.
18.2 Verarbeitet KW Automation personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, regelt der jeweilige Auftragsverarbeitungsvertrag die Löschung oder Rückgabe der Daten.
18.3 Die Beendigung einer Abonnementleistung beendet die vom SLA erfassten Verpflichtungen, vorbehaltlich der Regelungen zur Übergabe der Lösung.
§ 19Kommunikation
19.1 Die primäre Kontaktadresse von KW Automation ist: kontakt@kwautomation.eu
19.2 Die Parteien können projektbezogene zusätzliche Kommunikationswege vereinbaren.
19.3 Bei Leistungen mit SLA regelt das jeweilige SLA den Weg zur Meldung von Incidents.
§ 20Anwendbares Recht und Streitbeilegung
20.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen KW Automation und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung zwingender Vorschriften, die im Einzelfall anwendbar sind.
20.2 Die Parteien bemühen sich vorrangig um eine einvernehmliche Streitbeilegung.
20.3 Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und – soweit zulässig – nach individuellen Vereinbarungen der Parteien.
§ 21Änderungen der AGB
21.1 KW Automation kann diese AGB für zukünftige Verträge aktualisieren.
21.2 Eine Änderung der AGB führt nicht automatisch zu einer Änderung bereits geschlossener Verträge, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies.
21.3 Jede Version der AGB ist mit einem Versionsdatum versehen.
§ 22Schlussbestimmungen
22.1 Legen individuelle Vereinbarung, Angebot oder Bestellung abweichende Bedingungen fest, gehen diese vor.
22.2 Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Regelungen nicht, soweit gesetzlich zulässig.
22.3 Diese AGB stellen allgemeine B2B-Zusammenarbeitsbedingungen dar und ersetzen nicht Dokumente, die nach dem Charakter des konkreten Projekts gesondert abzuschließen sind (insbesondere DPA/AVV, SLA oder individueller Projektvertrag).
§ 23Zugehörige Dokumente
Je nach Charakter der Zusammenarbeit können insbesondere folgende Dokumente Anwendung finden:
- Angebot / Projektvertrag
- SLA – Service Level Agreement
- DPA / AVV – Auftragsverarbeitungsvertrag
- TOM – Technische und organisatorische Maßnahmen
- NDA – Geheimhaltungsvereinbarung
- Technische Spezifikation
- Abnahmeprotokoll / Abnahmedokument
- Change Request
- Liste der Unterauftragsverarbeiter / externen Anbieter
§ 24Inkrafttreten
Diese AGB gelten ab dem 20.09.2026.
KW Automation – Krzysztof Witosz
Heilbronnerstr. 30
74252 Massenbachhausen
Deutschland
E-Mail: kontakt@kwautomation.eu